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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rabatte
von: Gunther NRW ()
Datum: 13.02.2020

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:
Wir veranstalten Ausstellungen und sind ein gemeinnütziger Verein. Zu diesen Veranstaltungen werden Meldegelder erhoben, sowohl von Mitgliedern, als auch von Gastausstellern.
Darf man Mitgliedern grundsätzlich einen Rabatt einräumen und darf diesen auf der Rechnung ausweisen? Und darf man Gastaustellern einen geringeren Rabatt einräumen und darf man diesen auch als Rabatt auf der Rechnung ausweisen?

Ich hoffe es kann wer helfen.

LG Gunther

Re: Rabatte
von: pfeffer ()
Datum: 13.02.2020

Den Rabatt auf der Rechnung auszuweisen, ist zulässig.
Die Frage ist, ob mit dem Rabatt an Mitglieder eine unentgeltliche Zuwendung (verdeckte Gewinnausschüttung) vorliegt, die gegen den Mittelbindungsgrundsatz verstößt.
Leider ist die Frage rechtlich bisher nicht geklärt. Unschädlich werden die Rabatte aber sein, wenn sie nicht höher als der Mitgliedsbeitrag sind.