Re: unentgeltliche Abgaben
von: RedaktionW ()
Datum: 07.02.2020
Danke für diese umgehende Antwort! :-)
Meine Schlussfolgerungen füge ich unten ein. Vielleicht könnten Sie diese bitte prüfen.
pfeffer schrieb:
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> Für eine solche Prüfung fehlt mir das Fachwissen darüber, was eine „unentgeltliche Zuwendung“ genau bedeutet. Es gibt aber auch satzungsgemäße öffentliche Veranstaltungen, bei denen dieser kostenfreie Anteil größer ist (zB öffentliche Seniorenweihnachtsfeier), die dann, wie ich es nun verstehe, vermutlich eine unentgeltliche Zuwendung wären. Trotzdem würde das dem ideellen Bereich zugeordnet werden?
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> # Seniorenbetreuung ist ein Sonderfall, weil hier auch die Verpflegung zu den zweckbezogenen Leistungen gehört. Ideeller Bereich ist es wie gesagt so oder so. Die Frage ist, ob es gemeinnützigkeitsschädlich ist.
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Im Rahmen unserer zweckbezogenen Veranstaltungen (zB Senioren, Kinder) zählt Verpflegung zu den zweckbezogenen Leistungen, die dem ideellen Bereich zugeordnet werden müssten.
> Verstehe ich das richtig: wenn das FA eine getrennte Gewinnermittlung nicht verlangt, dann braucht der Verein die Aufteilung in die 4 Bereiche nicht zwingend durchzuführen, ohne deswegen evtl. sanktioniert zu werden. Erst wenn die getrennte Gewinnermittlung vom FA gefordert wird, muss damit begonnen werden?
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> # Ja, aber der Aufwand ist doch nicht groß. Die FA geben sich oft auch mit weniger zufrieden, wenn sie die wesentlichen steuerlichen Verhältnisse daraus erkennen können.
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Das FA gibt sich ja aktuell mit der Nicht-Aufteilung zufrieden. Also besteht für uns bis auf weiteres kein Grund diese Nicht-Aufteilungspraxis von uns aus zu ändern. Ich werde trotzdem anregen, eine grobe interne Aufteilung auf die 4 Bereiche vorzunehmen, um für evtl Anfragen des FA gewappnet zu sein.
Dazu nun doch noch eine Detailfrage: Mir scheint es zulässig im Wirtschaftsbereich Veranstaltungen zu haben, die keinen Gewinn bringen, wenn der Verlust durch andere Veranstaltungen ausgeglichen wird. Stimmt das so?