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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Spendenbescheinigungen
von: Francis ()
Datum: 03.02.2020

Hallo Herr Pfeffer,

Mitglieder und Spender verunsichern mich gerade.

Wir sind ein kleiner Tierschutzverein der Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen, Patenschaftsbeiträgen sowie von allgemeinen Spenden bekommt.

Wann muss ich eine Spendenbescheinigung erstellen?
1. Der Spender hat einmalig im Jahr eine Spende getätigt. Der Betrag ist kleiner 200,-€, dann greift doch die Kleinspendenregelung!

2. Was ist mit Spendern die mehrmals im Jahr (monatl. bzw. vierteljährl.) spenden und der Gesamtbetrag auch nicht über 200,--€ ist. Greift dort auch die Kleinspendenregelung?

Danke im Vorraus!!

Re: Spendenbescheinigungen
von: pfeffer ()
Datum: 03.02.2020

1. Der Spender hat einmalig im Jahr eine Spende getätigt. Der Betrag ist kleiner 200,-€, dann greift doch die Kleinspendenregelung!

# Ganz richtig. Der Spender brauchte aber einen Vordruck von Ihnen


2. Was ist mit Spendern die mehrmals im Jahr (monatl. bzw. vierteljährl.) spenden und der Gesamtbetrag auch nicht über 200,--€ ist. Greift dort auch die Kleinspendenregelung?

# Der Betrag von 200 Euro gilt pro Zahlung, nicht jährlich. Es gilt also das gleiche.

Re: Spendenbescheinigungen
von: Francis ()
Datum: 03.02.2020

Vordruck? Sagt mir im Augenblick nix.

Wie hat der auszusehen? Gibt es evtl. einen vom Finanzamt?

Re: Spendenbescheinigungen
von: pfeffer ()
Datum: 03.02.2020

Es gibt hier keine einheitliche Handhabung, aber nach Einkommensteuer-Durchführungsverordnung müsste der Spender vom Verein einen Vordruck bekommen, der einem Überweisungsvordruck entspricht. Das wurde bisher nicht an das Online-Banking-Zeitalter angepasst.

Re: Spendenbescheinigungen
von: Mieze ()
Datum: 04.02.2020

Hallo,

soweit ich weiß, greift die Kleinbetragsregelung nur, wenn direkt in der Überweisung (also im Text bzw. im Überweisungsformular) entsprechende Angaben enthalten sind. Da wir sowas auch nicht haben, raten wir zu Folgendem:
__________________________________________________________________________________
Die Überweisung der Spende sollte folgende Angaben enthalten, damit sie als Spende vom Finanzamt anerkannt wird, ohne dass eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) ausgestellt werden muss. Dies gilt für Beträge bis 200,- €.

Spende für xy e. V.,
Freistellung des Finanzamtes z, StNr. xx/xxx/xxxxx v. xx.xx.xxxx.

Solltest Du zusätzlich eine Jahresspendenbescheinigung benötigen, bitte ich um kurze Nachricht. Die Bescheinigungen werden dann jeweils zum Anfang des neuen Jahres ausgestellt.
__________________________________________________________________________________

Liebe Grüße aus Berlin
von Renate

Re: Spendenbescheinigungen
von: BeaS ()
Datum: 16.04.2020

Ich bin bei Lastschriften von Spenden dazu übergegangen, die Angaben in den Verwendungszweck zu drucken:

Mit Bescheid vom ... als gemeinnützig anerkannt, Finanzamt xy, St.nr. xx/xxx/xxx

Ansonsten habe ich eine "Vereinfachte Zuwendungsbestätigung" als PDF-Dokument mit eben diesen Angaben, Vereinsadresse und Vereinszweck lt. Satzung erstellt, die z.B. per e-Mail versandt werden kann. Diese kann der Spender in den o.g. Fällen mit seinem Kontoauszug zusammen ablegen.

Grüße
Bea