Re: Spendenbescheinigungen
von: Mieze ()
Datum: 04.02.2020
Hallo,
soweit ich weiß, greift die Kleinbetragsregelung nur, wenn direkt in der Überweisung (also im Text bzw. im Überweisungsformular) entsprechende Angaben enthalten sind. Da wir sowas auch nicht haben, raten wir zu Folgendem:
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Die Überweisung der Spende sollte folgende Angaben enthalten, damit sie als Spende vom Finanzamt anerkannt wird, ohne dass eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenbescheinigung) ausgestellt werden muss. Dies gilt für Beträge bis 200,- €.
Spende für xy e. V.,
Freistellung des Finanzamtes z, StNr. xx/xxx/xxxxx v. xx.xx.xxxx.
Solltest Du zusätzlich eine Jahresspendenbescheinigung benötigen, bitte ich um kurze Nachricht. Die Bescheinigungen werden dann jeweils zum Anfang des neuen Jahres ausgestellt.
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Liebe Grüße aus Berlin
von Renate