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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Anmeldung beim Finanzamt
von: Peter ()
Datum: 03.02.2020

Hallo,

Ich bin seit kurzem, 1/2 Jahr Vorstand, eines kleinen Vereins (30 Mitglieder).
Dieser Verein existiert seit 1949, und ist eingetragen im Vereinsregister Hamburg.

Der Umsatz des Vereins beträgt seit Jahren ca. € 5.000,- bis € 7000,-. Die sich hauptsächlich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden der Mitglieder und ca € 800,- aus dem Verkauf von Getränken zusammensetzen. Wenn es noch kommt erwirtschaftet der Verein einen Überschuss von € 1.000,- der im kommenden Jahr in notwendige Reparaturen oder Neubauvon Geräten gesteckt wird. Also alles in allem ein Nullsummenspiel.

Jetzt zum Jahresanfang Stelle ich fest das es keinerlei Steuerunterlagen gibt, weder Antrag auf Gemeinnützigkeit, noch sonst irgendeine Steueranmeldung ,Körperschaftssteuer etc.

Meldet nicht das Vereinsregister Vereine an das Finanzamt?

Welche Nachteile kann ich dadurch erleiden, leiderin steuerlicher Hinsicht, das ich das Vorstandsamt übernommen habe?

Was muss ich machen um das ganze einigermaßen unschädlich für den Verein auf rechtliche Füße zu stellen?

Ich kenne mich mit Steuergeschichten wirklich nicht gut aus. Mir würde eine kleine How to do Schritt für Schritt Anleitung sehr helfen.

Vielen Dank im voraus
Peter aus Hamburg

Re: Anmeldung beim Finanzamt
von: pfeffer ()
Datum: 03.02.2020

Meldet nicht das Vereinsregister Vereine an das Finanzamt?

# Heute ist das in den meisten Bundesländern üblich. Das war wohl 1949 anders.


Welche Nachteile kann ich dadurch erleiden, leider in steuerlicher Hinsicht, das ich das Vorstandsamt übernommen habe?

# Aus den genannten Daten ergibt sich keine Steuerpflicht. Deswegen waren auch keine Steuermeldungen erforderlich. Ob sich die Gemeinnützigkeit lohnt, ist eine andere Frage.


Was muss ich machen um das ganze einigermaßen unschädlich für den Verein auf rechtliche Füße zu stellen?

# Gar nichts.
Die Frage mit der Gemeinnützigkeit wäre zu klären. Das wird sich aber allenfalls wegen des Spendenabzugs lohnen. Vermutlich aber eher nicht.

Re: Anmeldung beim Finanzamt
von: Peter ()
Datum: 03.02.2020

Super das hilft mir sehr.

In unseren Räumen möchte ein noch Kleinunternehmer einen mehrtägigen Kurs abhalten. Dieser benötigt natürlich eine Rechnung für sein Finanzamt. Wird die dann akzeptiert weil wir ja keine Steuernummer haben, odergeben wir einfach nur eine Quittung aus.?

Viele Grüße
Peter

Re: Anmeldung beim Finanzamt
von: pfeffer ()
Datum: 03.02.2020

Sie dürfen Rechnung ausstellen, nur eben ohne Umsatzsteuerausweis. Im dem Fall ist dann auch keine Steuernummer erforderlich.

Re: Anmeldung beim Finanzamt
von: RaSti ()
Datum: 22.02.2020

Vielen Dank, dieser Beitrag hilf auch mir.

Aber ich habe da noch ein paar weitere Fragen:
Unser Verein ist nicht als gemeinnützige Organisation anerkannt.
- Verstehe ich es richtig, dass bei Gewinn unter 5.000€ ist (Mitgliedsbeiträge sind hier nicht zu berücksichtigen), der Verein keine Steuererklärung abgeben muss?
- Sind Spenden in diesem Sinne Einnahmen?
- Wenn eine Veranstaltung organisiert wird, bei der Eintritt genommen wird und auch Speisen und Getränke verkauft werden, ist dies zum Gewinn hinzuzuzählen oder gilt hier eine Sonderregelung bzgl. der Steuererklärung?
- Sind Spenden bei Veranstaltungen (wie. z.B. eine Ausstellung) im Gewinn zu berücksichtigen?
- Sind Zuschüsse der Stadt für Jugendarbeit und Sommerferienprogramm usw. im Gewinn zu berücksichtigen?

Im voraus schon einmal vielen Dank.



Edited 1 time(s). Last edit at 22.02.2020 by RaSti.

Re: Anmeldung beim Finanzamt
von: W. Pfeffer ()
Datum: 23.02.2020

- Verstehe ich es richtig, dass bei Gewinn unter 5.000€ ist (Mitgliedsbeiträge sind hier nicht zu berücksichtigen), der Verein keine Steuererklärung abgeben muss?
# Außer, das Finanzamt fordert ihn dazu auf,

- Sind Spenden in diesem Sinne Einnahmen?
# Nein, auch nicht beim nicht gemeinnützigen Verein.

- Wenn eine Veranstaltung organisiert wird, bei der Eintritt genommen wird und auch Speisen und Getränke verkauft werden, ist dies zum Gewinn hinzuzuzählen oder gilt hier eine Sonderregelung bzgl. der Steuererklärung?
# Das sind steuerbare Einnahmen. Sie sind aber nicht dem Gewinn hinzuzuzählen, sondern dem Umsatz.

- Sind Spenden bei Veranstaltungen (wie. z.B. eine Ausstellung) im Gewinn zu berücksichtigen?
# Nein. Spenden sind Spenden, egal bei welchem Anlass

- Sind Zuschüsse der Stadt für Jugendarbeit und Sommerferienprogramm usw. im Gewinn zu berücksichtigen?
# Solche Zuschüsse können wirtschaftliche Einnahmen sein. Das hängt von der Art des Zuschusses ab.