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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Bürobedarf
von: firela112 ()
Datum: 31.01.2020

Hi, wir sind ein nicht eingetragener Verein und haben uns eine Vereinssoftware geleistet (MTH).
Da wir nicht steuerpflichtig sind, hab ich angegeben, dass wir nur einen ideellen und den wirtschaftlichen Bereich bebuchen.
Nun zur Frage.
Wenn ich Büroartikel für den Verein kaufen und buchen möchte, wohin muss ich dass dann buchen?
In den Ideellen oder Wirtschaftlichen Bereich?

Re: Bürobedarf
von: pfeffer ()
Datum: 02.02.2020

Das kommt darauf, wo die Kosten anfallen, d.h. z.B. das Büromaterial verbraucht wird.
Meist müssen die Kosten aufgeteilt werden.

Re: Bürobedarf
von: firela112 ()
Datum: 02.02.2020

sagen wir mal:
Software und z.B. Heftklammern

Re: Bürobedarf
von: pfeffer ()
Datum: 02.02.2020

Wenn der Verein nicht steuerpflichtig wird, wird das Finanzamt da nicht genauer hinschauen. Man kann also einfach die Kosten dort zuordnen, wo die Haupttätigkeit des Verein ist.
Korrekter wäre aber die Aufteilung. Das wird meist auf Schätzungsbasis geschehen.