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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Sponsoring
von: Sören ()
Datum: 29.01.2020

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir haben bei für eine Veranstaltung Sponsoren geworben, um diese Veranstaltung finanzieren zu können. Die Veranstaltung ist bei uns im Zweckbetrieb zuzuordnen.

Es gab verschiedene Sponsorenpakete, welche jeweils einen unterschiedlichen Wert und somit eine unterschiedliche Gegenleistung hatten.

In diesem Beispiel bekam der Sponsor:
- Logopräsentation auf Webseite, Flyern, Homepage und Großplakaten (je nach Paket variiert die Größe des Logos)
- VIP-Eintrittskarten zu der Veranstaltung
- Sie dürfen sich mit Aufstellern und Werbematerialen während der Veranstaltung präsentieren
- Der Moderator erwähnt den Sponsor während der Veranstaltung
- Darf bei der Eröffnung mit auf die Bühne

Es befindet sich nirgendwo eine direkte Verlinkung auf die Internetseite des Sponsors.

Mein Problem liegt hier in der Behandlung der Sponsorenleistung. In welchen Bereich buche ich die Sponsorenleistung? Welche Steuer fällt dabei an? Langt es, dem Sponsor eine Rechnung zu schreiben oder ist ein Sponsorenvertrag sinnvoller?

Vielen dank für Ihre Antwort!

Re: Sponsoring
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2020

Die einzelnen Leistungen werden unterschiedlich behandelt:

- Logopräsentation auf Webseite, Flyern, Homepage und Großplakaten (je nach Paket variiert die Größe des Logos)
# Ohne Verlinkung und "ohne besondere Hervorhebung" fällt das in den ideellen Bereich und ist umsatzsteuerfrei.

- VIP-Eintrittskarten zu der Veranstaltung
# Die sind wie alle Eintrittskarten Zweckbetriebseinnahmen.

- Sie dürfen sich mit Aufstellern und Werbematerialen während der Veranstaltung präsentieren
# Das wird mit "besonderer Hervorhebung sein. Deswegen steuerpflichtig und Regelumsatzsteuersatz.

- Der Moderator erwähnt den Sponsor während der Veranstaltung
# Die bloße Erwähnung ist ideeller Bereich und umsatzsteuerfrei.

- Darf bei der Eröffnung mit auf die Bühne
# Das gilt auch für den Bühnenauftritt, wenn er nicht eine umfängliche Selbstdarstellung einschließt.

Zu beachten ist aber: Werden solche Leistungen kombiniert, wird sich schnell nach Art und Umfang eine steuerpflichtige Leistung ergeben.

Re: Sponsoring
von: Sören ()
Datum: 29.01.2020

>
> - Sie dürfen sich mit Aufstellern und
> Werbematerialen während der Veranstaltung
> präsentieren
> # Das wird mit "besonderer Hervorhebung sein.
> Deswegen steuerpflichtig und
> Regelumsatzsteuersatz.

-> fällt dies dann in den Zweckbetrieb? Auf vielen Internetseiten wird Sponsoring dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet.

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> Zu beachten ist aber: Werden solche Leistungen
> kombiniert, wird sich schnell nach Art und Umfang
> eine steuerpflichtige Leistung ergeben.

-> Also wäre eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer über den ganzen Vertrag sinnvoller als ein Sponsoring-Vertrag? Bin dahingehend unschlüssig. Oder wird üblicherweise immer beides geschrieben?

Re: Sponsoring
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2020

-> fällt dies dann in den Zweckbetrieb? Auf vielen Internetseiten wird Sponsoring dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugeordnet.

# Zweckbetrieb kommt nicht in Frage. Wird keine nennenswerte werbliche Gegenleistung erbracht, ist das ideeller Bereich. Da ist steuersystematisch zwar unlogisch, aber eine Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung.

-> Also wäre eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer über den ganzen Vertrag sinnvoller als ein Sponsoring-Vertrag?
# Das schließt sich ja nicht aus.
Ein Vertrag ist grundsätzlich sinnvoll, weil er vorab regelt, was bezahlt und geleistet werden muss. Er schafft also Rechtssicherheit und weist die entsprechenden Ansprüche nach.

Re: Sponsoring
von: Sören ()
Datum: 29.01.2020

Für mich zusammengefasst bedeutet das, dass ich den Sponsorenbetrag bis auf die Eintrittskarten in den ideellen Bereich buchen kann. Im Vertrag/Rechnung ist der Betrag dann mit 7% USt. ausgewiesen(Regelsteuersatz Zweckbetrieb).

Vielen Dank für Ihre Hilfe. Ihr Forum ist eine große Bereicherung für meine tägliche Arbeit!

Re: Sponsoring
von: Sören ()
Datum: 29.01.2020

Ich lese grade, dass zzgl. zu den VIP-Eintrittskarten eine Brotzeit und ein Begrüßungsbier ausgegeben wird. Dies würde dann dem wirtschaftlichen Bereich zugeordnet werden, richtig?

Wie handhabt man in der Vereinbarung den Umsatzsteuersatz? Weisst man die Positionen mit unterschiedlichen Steuersatz einzeln aus? wenn ja, müssen wir einen Wert für die einzelnen Positionen festlegen?

Re: Sponsoring
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2020

Ich lese grade, dass zzgl. zu den VIP-Eintrittskarten eine Brotzeit und ein Begrüßungsbier ausgegeben wird. Dies würde dann dem wirtschaftlichen Bereich zugeordnet werden, richtig?

# Ja und das sollte dann nach Möglichkeit getrennt abgerechnet werden.

Wie handhabt man in der Vereinbarung den Umsatzsteuersatz? Weisst man die Positionen mit unterschiedlichen Steuersatz einzeln aus? wenn ja, müssen wir einen Wert für die einzelnen Positionen festlegen?

# Auf der Rechnung muss die Umsatzsteuer jeweils getrennt ausgewiesen werden. Da die Sponsoren wahrscheinlich vorsteuerabzugsfähig sind, kann man im Vertrag einfach schreiben: "Zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer". Dann muss dass nicht einzeln dargestellt werden.

Re: Sponsoring
von: Sören ()
Datum: 29.01.2020

Vielen Dank!