Rücklagen
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 29.01.2020
Hallo,
wir sind ein kleiner Förderverein, arbeiten lediglich mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Es tauchte die Frage auf, ob man für die Bildung und Auflösung von Rücklagen irgendeinen Beleg, Eigenbeleg, Vorstandsbeschluss,... in den Finanzunterlagen haben muss. Und gibt es einen Unterschied bei zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Rücklagen?
Danke