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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Rücklagen
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 29.01.2020

Hallo,
wir sind ein kleiner Förderverein, arbeiten lediglich mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Es tauchte die Frage auf, ob man für die Bildung und Auflösung von Rücklagen irgendeinen Beleg, Eigenbeleg, Vorstandsbeschluss,... in den Finanzunterlagen haben muss. Und gibt es einen Unterschied bei zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Rücklagen?
Danke

Re: Rücklagen
von: pfeffer ()
Datum: 29.01.2020

Es ist zum einen ein Vorstandsbeschluss erforderlich.
Zum anderen müssen die Rücklagen buchhalterisch dargestellt werden, d.h. es muss eine entsprechende Liste über Bildung bzw. Auflösung geführt werden, aus der auch die Berechnungsgrundlage hervorgehen sollte (sog. Rücklagenspiegel).

Re: Rücklagen
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 31.01.2020

Danke