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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Anlagenverzeichnis
von: Elena ()
Datum: 14.10.2019

Unser Verein hat ein gefördertes Projekt getragen, das aber Ende des Jahres ein anderer Verein übernimmt. Die geförderten Anlagen (Computer usw.) sollen dem neuen Träger übergeben werden, diese sind aber z.T. noch nicht abgeschrieben. Wie muss man damit umgehen? Muss der neue Träger den Zeitwert bezahlen?

Re: Anlagenverzeichnis
von: pfeffer ()
Datum: 15.10.2019

Ein "Muss" gibt es nur im Fall der Gemeinnützigkeit:
- Ist der Träger nicht gemeinnützig, muss er den Zeitwert (Verkehrswert) zahlen, sonst läge eine unerlaubte Begünstigung vor.
- Ist der Träger gemeinnützig, kann er die Sachen auch unentgeltich erhalten (sog. teilweise Mittelweitergabe nach § 58 Nr. 2 Abgabenordnung), solange sie nicht die Hälfte (oder mehr) des eigenen Vermögens ausmachen.