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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Vorstandssitzung
von: Sven ()
Datum: 10.10.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

unser Verein hat demnächst eine Mitgliederversammlung, bei der der Vorstand neu gewählt wird.

Gibt es Situationen bei so einer Wahl, dass es den antretenden Vorständen möglich ist, sich nur im Block wählen zu lassen, oder muss zwingend eine Einzelpersonenwahl durchgeführt werden. In der Satzung steht dazu nichts.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Re: Vorstandssitzung
von: pfeffer ()
Datum: 11.10.2019

Wenn die Satzung das nicht ausdrücklich erlaubt, scheidet eine Blockwahl aus.
Es muss also eine Einzelwahl erfolgen.

Re: Vorstandssitzung
von: Th. Krämer ()
Datum: 11.10.2019

Und beachten Sie bitte:

Das Ergebnis der Wahl ist bei mehr als 2 Kandidaten in mehreren aufeinanderfolgenden Wahlgängen zu ermitteln. Stichwahlen und Blockwahlen sind nur zulässig, wenn die Satzung des Vereins dies vorsieht. Wahlen können nur durchgeführt werden, wenn diese im Einladungsschreiben angekündigt wurden.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Vorstandssitzung
von: Sven ()
Datum: 14.10.2019

Danke für die Antworten.

Mehrere Wahlgänge heisst, dass erst über den Vorstand 1 abgestimmt werden muss, dann über Vorstand 2, usw.? Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?
Müssen diese Wahlen geheim sein oder dürfen Sie offen per Handzeichen getätigt werden?

Ist es ausreichend, wenn gefragt wird, wer für Vorstand 1...2..3 ist, der soll die Hand heben und dann werden die Vorstände eingesetzt, die den meisten Zuspruch haben?

Re: Vorstandssitzung
von: pfeffer ()
Datum: 14.10.2019

Mehrere Wahlgänge heisst, dass erst über den Vorstand 1 abgestimmt werden muss, dann über Vorstand 2, usw.?
# Ganz richtig. Sonst wäre es keine Einzelwahl.

Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?
# Das ist Auffassung der Rechtsprechung.

Müssen diese Wahlen geheim sein oder dürfen Sie offen per Handzeichen getätigt werden?
# Das klärt die Versammlung (oder die Satzung). Einen Anspruch auf geheime Abstimmung gibt es für eine Minderheit nicht.

Ist es ausreichend, wenn gefragt wird, wer für Vorstand 1...2..3 ist, der soll die Hand heben und dann werden die Vorstände eingesetzt, die den meisten Zuspruch haben?
# Ja. Wenn es mehr als zwei Kandidaten gibt, muss der Gewählte aber mehr Stimmen haben also die anderen beiden zusammen.