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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gästehaus für Mitglieder
von: Oderbruch ()
Datum: 26.09.2019

Als nicht gemeinnütziger Verein haben wir ein Gästehaus zur freien Nutzung durch die Mitglieder. Einnahmen hat der Verein durch Dienstleistungen im Vereinsuweck (Sozialberatung, Schulungen). Sind Ausgaben für das Gästehaus gewinnmindernd bei den Einnahmen?

Re: Gästehaus für Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 26.09.2019

Abzugsfähig sind die Ausgaben nur, wenn sie "betrieblich veranlasst" sind. Das Gästehaus fällt aber offensichtlich nicht in den unternehmerischen Bereich. sondern in den mitgliedschaftlichen, der ja ohnehin steuerfrei ist (Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich steuerfreie Einnahmen).
Die Ausgaben des Gästehauses können also nicht bei anderen betrieblichen Tätigkeiten als Betriebsausgaben abgezogen werden - zumindest dann nicht, wenn es auf Dauer keine Einnahmen generiert.
Was wiederum die Frage aufwirft, ob die Nutzung des Gästehauses nicht ein geldwerter Vorteil ist, der versteuert werden muss.
Außerdem könnte das Finanzamt auf die Idee kommen, die Mitgliedsbeiträge als umsatzsteuerbare Gegenleistung für die Nutzung des Gästehauses zu behandeln. Das sollte man näher prüfen.