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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Müssen "Annehmlichkeit" immer im Ideellen Bereich gebucht werden?
von: Th. Krämer ()
Datum: 23.09.2019

In der FiBu von meinem damaligen Steuerberater sehe ich, dass dort alle "Annehmlichkeiten" imIB Konto 2802 gebucht wurden.

Dabei waren 2 Kränze sowie entsprechende Zeitungsanzeigen aufgrund 2 verstorbener Mitglieder
Sowie 2 Blumensträuße aufgrund "persönlicher Anlässe".
Durch das Buchen im IB entfällt mir der Vorsteuerabzug.

Müssen diese Sachen im IB gebucht werden?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Müssen "Annehmlichkeit" immer im Ideellen Bereich gebucht werden?
von: pfeffer ()
Datum: 23.09.2019

Ja, es gibt ja keine Veranlassung dieser Ausgaben durch einen Geschäftbetrieb, sondern nur durch die Mitgliedschaft. Das gehört in den ideellen Bereich.