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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Welcher Tätigkeitbericht etc. ist dem FA vorzulegen?
von: Th. Krämer ()
Datum: 23.09.2019

Ggf. klingt die Frage etwas komisch aber...
Eine Steuererklärung z.B. für das Jahr 2017 wird ja zumeist erst in Q4 des Folgejahres verschickt.
Mit der Steuererklärung müssen u.a. auch der Tätigkeitsbericht und das Protokoll der MGV mitgeschickt werden.
Im obigen Fall hat die MGV im Jahre 2017 im September 2017 stattgefunden. Und der dortige Kassenbericht zeigte ja das abgelaufene Wirtschaftsjahr 2016.

Ich verstehe das aber richtig, dass ich für die Steuererklärung 2017 das MGV Protokoll der Versammlung in 2017 mitschicke? (Ein MGV hätte ja z.B. auch schon in Februar 2017 stattfinden können. Da hätte man vom laufenden Jahr kaum was berichten können. Deshalb frage ich)

Danke für die Klarstellung

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Welcher Tätigkeitbericht etc. ist dem FA vorzulegen?
von: pfeffer ()
Datum: 23.09.2019

Wenn die entsprechenden Protokolle nicht die passenden Inhalte umfassen, wird das Finanzamt sie nachgereicht haben wollen oder darauf verzichten.
Es gibt keine Gesetzes- oder Verwaltungsvorschrift, die MV-Protokolle verlangt. Grundsätzlich genügt auch ein Tätigkeitsbericht. Also einfach abwarten, was das Finanzamt will.