Re: Welcher Tätigkeitbericht etc. ist dem FA vorzulegen?
von: pfeffer ()
Datum: 23.09.2019
Wenn die entsprechenden Protokolle nicht die passenden Inhalte umfassen, wird das Finanzamt sie nachgereicht haben wollen oder darauf verzichten.
Es gibt keine Gesetzes- oder Verwaltungsvorschrift, die MV-Protokolle verlangt. Grundsätzlich genügt auch ein Tätigkeitsbericht. Also einfach abwarten, was das Finanzamt will.