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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Splittbuchun: Ausgabe im Zweckbetrieb und sterpf. WB
von: Th. Krämer ()
Datum: 11.09.2019

Hallo Gemeinde,

ich würde gerne wissen, wie man eine Ausgabe korrekt auf die Geschäftsbetrieb aufteilt.
Ausgangslage:
Wir sind ein gem. Karnevalsverein. Im Rahmen des Brauchtums ist es üblich, dass auf der jährlichen Sitzung Orden an die auftretenden Künstler verteilt werden. Ferner werden innerhalb der Session auch Orden an Vorstände etc. benachbarten Vereine vergeben. Weiterhin bekommen alle Mitglieder unseres Vereins einen Orden kostenfrei. Quasi als Zusatz zur Uniform.
Zudem werden natürlich Orden auch verkauft.

Ich würde nun behaupten, dass ich alle Orden <> die, die verkauft werden im Zweckbetrieb buchen dürfte. Hier hätte ich halt Ausgaben ohne Erträge und könnte die Vorsteuer "ziehen". (In Summe über das Jahr hat der ZB aber kein Minus). Die Ausgaben und Erträge für verkaufte Orden müssten auf jeden Fall in den steuerpf. WB.

Nun ergibt sich aber die Schwierigkeit, dass die Ausgabenrechnung aller Orden ca. im September eintrudelt. Wenn ich jetzt eine Splittbuchung mache, müsste ich ja im September schon wissen, wie viele Orden in den ZB und wie viele in den steure. WB gehen sollen. Was ist, wenn ich das zu dem Zeitpunkt noch nicht weis? Wie geht man dann vor?

Und.. Verkaufte Orden kann ich ja durch entsprechende Ertragsbuchung in der FiBu nachweisen. Was mache ich mit den "verschenkte" Orden. Müssen die in der FiBu auftauchen? Und wenn ja wie. Oder reicht eine Inventarpflege und bei den verschenkten trage ich im Inventar "verschenkt" ein.

Danke für die Hifestellung.

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Splittbuchun: Ausgabe im Zweckbetrieb und sterpf. WB
von: Th. Krämer ()
Datum: 13.09.2019

Ist die Frage zu speziell?

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer

Re: Splittbuchun: Ausgabe im Zweckbetrieb und sterpf. WB
von: Mieze ()
Datum: 16.09.2019

Hallo,

ich würde die Kosten für die Orden buchen, als sollten alle verschenkt werden. Und es sind keine Anlagegüter, also in die Kosten für die Veranstaltung.

Wenn dann feststeht (am Ende des Jahres?), wieviele Orden davon verkauft wurden und der entsprechende Erlös gebucht wird, den entsprechenden Anteil von den Kosten der Anschaffung umbuchen in Kosten des Betriebes.

Liebe Grüße aus Berlin
Renate

Re: Splittbuchun: Ausgabe im Zweckbetrieb und sterpf. WB
von: W. Pfeffer ()
Datum: 16.09.2019

Es gibt dazu ein einschlägiges Finanzgerichtsurteil: Der Verkauf von Karnevalsorden ist kein Zweckbetrieb.
Diese Umsätze fallen also in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Kosten müssen entsprechend aufgeteilt werden.
Also: Kosten für verschenkte Orden in den ideellen Bereich. Natürlich müssen auch diese Kosten erfasst werden. Die Buchhaltung umfasst ja nicht nur die wirtschaftlichen Tätigkeiten.

Re: Splittbuchun: Ausgabe im Zweckbetrieb und sterpf. WB
von: Th. Krämer ()
Datum: 17.09.2019

Hallo Renate,

genauso mache ich es auch. Habe ja zwischenzeitlich weiter versucht die Frage zu beantworten. Und das war auch mein Fazit.

@Herr Pfeffer. Klar müssen verkaufte Orden als Erlös und damit auch deren Ausgaben in den sterpfl WB. Ich hatte ja extra <> geschrieben (als ungleich) :-)

Im Ideellen Bereich werde ich aber wohl nicht buchen, da ich dann die Vorsteuer nicht ziehen kann.
Danke

Vorab Danke für Eure Unterstützung.

LG
Th. Krämer