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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Zuwendung durch Kommune für Vereinstätigkeit
von: Peter406 ()
Datum: 19.08.2019

Guten Tag,

wir sind ein gemeinnütziger Verein, der auch mehrere Wandergruppen unterhält. Unsere Kommune hat uns gebeten, ihr bei der touristisch besseren Vermarktung ihres ausgedehnten Waldgebietes zu helfen. Unsere ehrenamtlichen Wanderführer haben sich deshalb bereiterklärt, mit viel technischer Unterstützung zu erkunden, wie das Wegenetz des Waldes verbessert werden sollte (Zustand, Beschilderung, Ruhebänke u.a.). Diese Aufgabe wird sich über mehrere Monate erstrecken. Hierfür möchte der Vereinsvorstand von der Stadt eine angemessene Entschädigung haben.

Meine Frage ist, in welcher Form wir diese "Zuwendung" fordern sollten, ohne unsere Gemeinnützigkeit zu gefährden (Dass wir hiervon danach unseren fleißigen Wanderführern einen angemessenen Teil als Aufwandsentschädigung oder wie auch immer weitergeben wollen, ist selbstverständlich).

Die Kommune hat signalisiert, dass sie mit unserer Forderung an sich kein Problem hat. Sie müsse aber bedenken, dass eine als Spende deklarierte Zahlung in von uns geforderter Höhe andere Vereine auf den Plan rufen könne, außerdem sei an das eigene Rechnungsprüfungsamt zu denken. Man möchte uns einen Teil als Spende zuwenden, und für die weitere Zahlung nach Projektabschluss sollten wir uns etwas einfallen lassen, was ihre Sorgen berücksichtige.

Ist es machbar, dass die Kommune den weiteren Teil direkt den Wanderführern als Ehrenamtspauschale oder unter einem anderen Begriff zuwendet? Oder haben Sie einen besseren Vorschlag, wie alle drei Beteiligte (Kommune, Verein und Wanderführer) zufriedengestellt werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Peter406

Re: Zuwendung durch Kommune für Vereinstätigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 19.08.2019

Zunächst handelt es sich ja um einen Leistungstausch, also eine wirtschaftliche Tätigkeit, weil die Kommune ja eine Leistung erhält und der Verein im Gegenzug eine Vergütung.
Deswegen kommt eine Behandlung als Spende ohnehin nicht in Frage.
Wirtschaftlichen Einnahmen sind aber nicht grundsätzlich schädlich für die Gemeinnützigkeit, solange sie nicht zum Hauptzweck werden.
Es können aber steuerliche Folgen entstehen. Bei der Umsatzsteuer bei Überschreitung der Kleinunternehmergrenze (17.500 Euro), bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer bei Überschreitung der Umsatzfreigrenze von 35.000 Euro (jeweils jährlich).

Ist es machbar, dass die Kommune den weiteren Teil direkt den Wanderführern als Ehrenamtspauschale oder unter einem anderen Begriff zuwendet?

# Das wäre ebenfalls möglich.