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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuerpflicht
von: Georg70374 ()
Datum: 17.08.2019

Guten Tag,
wir sind ein Chor, der von einem gemeinnützigen Verein getragen wird. Wir machen viele Konzerte, Probenwochenenden und Konzertreisen. Um das zu finanzieren erheben wir von den Chorteilnehmern
- Projektbeiträge (um den Chorleiter zu bezahlen)
- Probenwochenden-Beiträge
- Beiträge für Konzertreisen

Wir versuchen die Kosten auf diese Weise 1:1 auf die Chorteilnehmer umzulegen.
Ich hatte diese Einnahmen von Chorteilnehmer im Bereich Zweckbetrieb verbucht.
2017 hatten wir so Einnahmen im Zweckbetrieb von rd. 24 TEUR.
Heißt das nun, dass wir im Jahr 2018 umsatzsteuerpflichtig waren, da die Kleinunternehmerregelung nicht gilt? Gerade bei den Konzertreisen handelt es sich im Prinzip nur um Duchlaufende Posten: wir haben Kosten, die wir an die Teilnhemer umlegen. Kann sowas die Umsatzerpflicht auslösen.

Außerdem haben wir überwiegend Ausgaben, die nicht umsatzsteuerpflichtig sind, wie z.B. Künstlerhonorare. Gibt es eine Möglichkeit die Umsatzsteuerpflicht irgendwie zu umgehen?

Vorab vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: pfeffer ()
Datum: 17.08.2019

Ich denke, die verschiedenen Beiträge der Chorteilnehmern sind nicht unbedingt Entgelte im umsatzsteuerlichen Sinn.
Schließlich besteht eine Steuerpflicht nur, wenn der Zahlende ein Leistung erhält. Hier liegt aber eher eine Leistung der Chorteilnehmer vor, für die sie auch noch zahlen.
Ich hätte deswegen keine Bedenken, die verschiedenen Beiträge als Einnahmen des ideellen Bereichs zu verbuchen, d.h. als verschiedene Sonderbeiträge und nicht als Entgelte.

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: Georg70374 ()
Datum: 18.08.2019

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Das mit der Leistung und Gegenleistung ist so ne Sache. Die meisten Sänger, die bei einem unserer Projekte mitsingen, sind nicht gleichzeitig MItglied in unserem Trägerverein. Sie zahlen Geld (nämlich den Projektbeitrag) und dürfen dafür bei uns für ein Projekt mitsingen. Sie zahlen aber nur Geld, damit wir die Kosten decken können, die nicht vollständig über die Konzerteinnnahmen gedeckt sind.
Die Sänger erbringen aber natürlich auch eine Leistung, denn ohne sie könnten wir keine Konzerte geben, für die der Chor dann wie gesagt Geld erhält (entweder Spenden, Einnahmen aus Kartenverkäufen oder Fest-Honorar).

Ich wäre natürlich sehr froh, wenn ich die Projektbeiträge dem ideelen Bereich zuordnen könnte, bin mir jetzt aber sehr unsicher. Denn wir hatten die Diskussion bereits vor einem Jahr, mit dem Ergebnis, dass die Projektbeiträge eindeutig dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind.
Besteht hier aber evtl. doch Auslegungsspielraum?

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: Georg70374 ()
Datum: 18.08.2019

Das war der Thead, in dem mein Thema vor einem Jahr diskutiert wurde:
vereinsknowhow.de/phorum/read.php?2,9296,9297#msg-9297

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: pfeffer ()
Datum: 18.08.2019

Wenn die Projektbeteiligten keine Mitglieder sind, wird es natürlich schwierig, weil sich die Zahlungen nicht als Mitgliedsbeiträge darstellen lassen.

Die Zahlungen müssten aber nach § 4 Nr. 22b UStG steuerbefreit sein.
Befreit sind danach "andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen, die von den in Buchstabe a genannten Unternehmern (d.h. hier von gemeinnützigen Einrichtungen) durchgeführt werden, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht."
Das müsste hier der Fall sein.

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: Georg70374 ()
Datum: 18.08.2019

Okay, aber formal sind wir dann also umsatzsteuerpflichtig und müssen zumindest für Konzerthonorare sowie Kartenverkäufe Umsatzsteuer abführen, korrekt?

Ich hoffe die Beiträge der Chor-Teilnehmer für Konzertreisen und Probenwochenende sind dann nach § 4 Nr. 22b UStG ebenfalls umsatzsteuerfrei. Würden Sie das auch so sehen?

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: pfeffer ()
Datum: 18.08.2019

Okay, aber formal sind wir dann also umsatzsteuerpflichtig und müssen zumindest für Konzerthonorare sowie Kartenverkäufe Umsatzsteuer abführen, korrekt?

# Ja, außer sie kommen ohne die Teilnehmergebühren unter 17.500 Euro

Ich hoffe die Beiträge der Chor-Teilnehmer für Konzertreisen und Probenwochenende sind dann nach § 4 Nr. 22b UStG ebenfalls umsatzsteuerfrei. Würden Sie das auch so sehen?

# Ja, das sind kulturelle Veranstaltungen.

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: LuHa ()
Datum: 21.08.2019

Wir hatten dieselbe Situation. Was uns die Befassung mit dieser Frage erspart hat, war, dass wir eine Bescheinigung nach §4 Nr. 20a UStG beantragt haben (sollten alle Chöre ohne Weiteres bekommen) und folglich sämtliche Konzerteinnahmen und -gagen umsatzsteuerfrei waren.

Re: Umsatzsteuerpflicht
von: pfeffer ()
Datum: 21.08.2019

Das wäre auch eine Möglichkeit. Aber die Bescheinigung werden nicht ohne weiteres alle Chöre erhalten, weil es sich um "gleichartige Einrichtungen" handeln muss, die also mit Kultureinrichtungen der öffentlichen Hand vergleichbar sind.