Re: Umsatzsteuerpflicht
von: Georg70374 ()
Datum: 18.08.2019
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das mit der Leistung und Gegenleistung ist so ne Sache. Die meisten Sänger, die bei einem unserer Projekte mitsingen, sind nicht gleichzeitig MItglied in unserem Trägerverein. Sie zahlen Geld (nämlich den Projektbeitrag) und dürfen dafür bei uns für ein Projekt mitsingen. Sie zahlen aber nur Geld, damit wir die Kosten decken können, die nicht vollständig über die Konzerteinnnahmen gedeckt sind.
Die Sänger erbringen aber natürlich auch eine Leistung, denn ohne sie könnten wir keine Konzerte geben, für die der Chor dann wie gesagt Geld erhält (entweder Spenden, Einnahmen aus Kartenverkäufen oder Fest-Honorar).
Ich wäre natürlich sehr froh, wenn ich die Projektbeiträge dem ideelen Bereich zuordnen könnte, bin mir jetzt aber sehr unsicher. Denn wir hatten die Diskussion bereits vor einem Jahr, mit dem Ergebnis, dass die Projektbeiträge eindeutig dem Zweckbetrieb zuzuordnen sind.
Besteht hier aber evtl. doch Auslegungsspielraum?