Abschreibungen ideeller Bereich
von: Steven ()
Datum: 16.08.2019
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
bei Abschreibungen zieht man ja prinzipiell den Nettowert des Anlagegutes zu Rate.
Ist es jetzt so, dass im ideellen Bereich der komplette Rechnungswert für die Abschreibung zu Grunde gezogen wird, oder nimmt man trotzdem den reinen Nettowert, der auf der Rechnung ausgewiesen ist?
Beste Grüße