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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Abschreibungen ideeller Bereich
von: Steven ()
Datum: 16.08.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

bei Abschreibungen zieht man ja prinzipiell den Nettowert des Anlagegutes zu Rate.

Ist es jetzt so, dass im ideellen Bereich der komplette Rechnungswert für die Abschreibung zu Grunde gezogen wird, oder nimmt man trotzdem den reinen Nettowert, der auf der Rechnung ausgewiesen ist?

Beste Grüße

Re: Abschreibungen ideeller Bereich
von: pfeffer ()
Datum: 16.08.2019

Der Nettobetrag ist nur dann Bemessungsgrundlage, wenn ein Vorsteuerabzug erfolgt.
Wie auch bei anderen Unternehmern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird hier also der Bruttowert unterlegt.