Re: Begleichung von Rechnungen
von: pfeffer ()
Datum: 23.07.2019
Der Jahreswechsel ist kein Thema. Grundsätzlich gilt: Rechnungen dürfen/müssen beglichen werden, solange der Rechtsgrund dafür besteht. Wenn die Zahlung zugesagt wurde, fällt der Grund frühestens mit der Verjährung weg. Das wäre aber erst nach drei Jahren.
Edited 1 time(s). Last edit at 16.08.2019 by pfeffer.