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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: KultBuberze ()
Datum: 17.07.2019

Hallo Herr Pfeffer,

ein Sportverein richtet einen "Sportlerball" aus, der aufgrund seiner Ausgestaltung dem WG zuzuordnen ist.

Im Rahmen des Sportlerballs werden Geschenke (AK 195,00 EUR) in Form von Auszeichnung an mehrere langjährige Mitglieder ausgegeben.



Meine Frage:

Wenn die Veranstaltung dem WG zugeordnet ist, kann/muss ich dann die Ausgaben (speziell NUR im Zusammenhang mit dem Sportlerball) für die Geschenke (195,00 EUR)
dem IB zuordnen?

Bzw allgemein die Ausgaben dazu auf mehrere Bereiche aufteilen? ....Mitglieder, Nicht-Mitglieder....




Ich würde behaupten nein!
Da die Zuordnung der Bereiche doch immer eng im Zusammenhang steht!?
Einfach gesagt gehören die Einnahmen in den WG gehören auch alle Ausgaben im Zusammenhang mit der Veranstaltung in den WG mit ggf. VoSt Abzug!?

Bitte korrigieren Sie mich......

Re: Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: pfeffer ()
Datum: 17.07.2019

Die Ausgaben gehören ohne Zweifel in den ideellen Bereich (Kosten der Mitgliederpflege). Die Mitglieder werden ja nicht für Engagement im WG geehrt.

Re: Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: KultBuberze ()
Datum: 17.07.2019

Ah, ok ...
danke für die schnelle Antwort.

Also hängt hier meine Zuordnung ausschließlich davon ab ob etwas an Mitglieder oder Nichtmitglieder abgegeben wird...?

Re: Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: pfeffer ()
Datum: 17.07.2019

Es gibt da unterschiedliche Auffassungen bezüglich der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bewertung, weil laut AEAO nur Zuwendungen an Mitglieder erlaubt sind.
Steuerlich liegt aber nur dann eine Ausgabe des wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vor, wen diese "betrieblich veranlasst" ist. Das kann zwar auch bei Geschenken der Fall sein (Repräsentationsaufwendungen), aber das ist hier wohl nicht der Fall (?).

Re: Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: KultBuberze ()
Datum: 22.07.2019

Steuerlich liegt aber nur dann eine Ausgabe des wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb vor, wenn diese
"betrieblich veranlasst" ist. Das kann zwar auch bei Geschenken der Fall sein
(Repräsentationsaufwendungen), aber das ist hier
wohl nicht der Fall (?).


--> das ist eine sehr gute Frage... wonach entscheidet man jetzt ob betrieblich veranlasst oder nicht?wie wäre dann zu buchen ??

könnten Sie mir das anhand eines Beispiels erläutern bitte...

Re: Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: pfeffer ()
Datum: 22.07.2019

Betrieblich veranlasst wäre z.B. ein Geschenk an den Organisator des Sportlerballs als Dankeschön für seine Organisationleistungen (für den Ball). Hier ist der Zusammenhang zur wirtschaftlichen Tätigkeit klar.
Werden im Rahmen des Balls Personen für anderweitige Tätigkeiten geehrt, fehlt der Zusammenhang.

Re: Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: KultBuberze ()
Datum: 22.07.2019

ich danke Ihnen wie immer sehr....

hätten Sie auch einen Tip wie man in der Praxis die Buchhaltung / Belege so gestaltet dass auch der Steuerberater weiß wie er das richtig zuzuordnen hat?



Wessen Aufgabe ist denn letztendlich die Beurteilung / Zuordnung zu den Bereichen IB, ZB,...??

Ist das Vereinsangelegenheit oder die des buchenden Steuerberaters?
Theoretisch müssten ja sonst jede Menge Infos zusätzlich auf die Belege geschrieben werden?
Wer, Wie, Wo, Was, Wofür, usw....

oder denk ich zu kompliziert...

Re: Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: pfeffer ()
Datum: 22.07.2019

Der Steuerberater kann die Zuordnung natürlich vielfach nicht allein machen, weil sie sich aus den Belegen nicht ergibt. Da ist also irgendeine Art von Vorkontierung erforderlich.
Es genügt ja evtl., die Belege nach steuerlichen Bereichen vorzusortieren.

Re: Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: Thorsten ()
Datum: 22.08.2019

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> Betrieblich veranlasst wäre z.B. ein Geschenk an
> den Organisator des Sportlerballs als Dankeschön
> für seine Organisationleistungen (für den Ball).
> Hier ist der Zusammenhang zur wirtschaftlichen
> Tätigkeit klar.
> Werden im Rahmen des Balls Personen für
> anderweitige Tätigkeiten geehrt, fehlt der
> Zusammenhang.

Bin zufällig über diesen Thread gestolpert. Habe dazu eine Nebenfrage:
Wenn eine Mitglied eine "Geschenk" z.B. Blumenstrauß für seine Organisation einer Veranstaltung im WG bekommt (wie oben von Ihnen dargestellt), dann buche ich das im WG. OK. Aber hat dann dieses Mitglied quasi damit auch schon seine jährliches Zuwendungslimit erschöpft im Rahmen der "Annehmlichkeiten"?
Da dieses Beispiel sicherlich unter "Besondere Vereinsanlässe" fällt, dürfte dieser Person ja nur 1x bis zu 40€ bekommen. Würde dies Person z.B. auch die Weihnachtsfeier organisieren, dürften man ihr sicherlich keinen 2. Blumenstrauß schenken (sofern der 1. schon 40€ gekostet hat)
Ist dem so?
Ergo werden "Annehmlichkeiten" immer über die drei Bereich IB, ZB WB hinweg kumuliert gesehen?

Re: Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: pfeffer ()
Datum: 22.08.2019

Ergo werden "Annehmlichkeiten" immer über die drei Bereich IB, ZB WB hinweg kumuliert gesehen?

Die Frage ist leider nicht geklärt.
Da die Zuwendung aus der Arbeit im steuerpflichtigen Bereich nicht durch die Mitgliedschaft veranlasst ist, sehe ich hier aber keine Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Am besten aber beim Finanzamt nachfragen.

Re: Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: Thorsten ()
Datum: 22.08.2019

Danke Herr Pfeffer.

zu "Da die Zuwendung aus der Arbeit im steuerpflichtigen Bereich nicht durch die Mitgliedschaft veranlasst ist,"
würde ich sagen, kann man ggf. so nicht immer sehen.
Z.B. wir sind ein Karnevalsverein. Die Karnevalssitzung fällt orginär in den ZW.
Wenn nun bei der Sitzung z.B: Orden, T-Shirts etc verkauft werden, gehören dieses Dinge alle in den WB und nicht mehr in den ZW. Wenn nun JEMAND an diesem Verkaufsstand aushilft und er als Dank eine "Zuwendung" bekommt, wo liegen wir dann?

Re: Geschenke an langjährige Mitglieder (IB) i.R. einer Veranstaltung (WG)
von: pfeffer ()
Datum: 22.08.2019

Diese "Zuwendung" sollte besser als Vergütung behandelt werden.
Das ist in kleinem Umfang (bis 256 Euro pro Jahr) ohne steuerliche Folgen.