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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Gewinn aus Benefizveranstaltung
von: AK ()
Datum: 15.07.2019

Wir (gemeinnütziger Verein) haben zu Gunsten eines andere gemeinnützigen Vereins eine Benefizveranstaltung (Grillfest) durchgeführt. Die Erträge sowie die Ausgaben müssen bei uns dem
wirtschaftllichen Geschäftbetrieb zugeordnet werden.
Wir wollen den Gewinn aus dieser Veranstaltung an den anderen gemeinnützigen Verein spenden.
Wirkt sich diese Spende (in voller Höhe und im Jahr der Spende) als Aufwand im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb für uns aus?

Re: Gewinn aus Benefizveranstaltung
von: pfeffer ()
Datum: 15.07.2019

Ja, die Spende kann - mit den allgemeinen Obergrenzen - im steuerpflichtigen Bereich geltend gemacht werden.

Re: Gewinn aus Benefizveranstaltung
von: AK ()
Datum: 15.07.2019

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Herr Pfeffer.

Was meinen Sie mit Obergrenzen:
Meinen Sie die 20 % der Einkünfte aus dieser Benefizveranstaltung bzw. 4 Promille der Summe der
gesamten Umsätze aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aus diesem Jahr?
Sollte der Gewinn höher sein, müssen wir diesen dann auf die Folgejahre aufteilen?

Noch eine Frage:
Wenn wir als gemeinnütziger Verein einem gemeinnützigen Verein eine Spende (ohne Benefizveranstaltung) zukommen lasse. Welchem Bereich habe ich diese Spende zuzuordnen?
Gibt es auch hier die Möglichkeit, diese Spende ertragsreduzierend dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
zuzuordnen?

Re: Gewinn aus Benefizveranstaltung
von: pfeffer ()
Datum: 15.07.2019

Meinen Sie die 20 % der Einkünfte aus dieser Benefizveranstaltung bzw. 4 Promille der Summe der
gesamten Umsätze aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes aus diesem Jahr?
Sollte der Gewinn höher sein, müssen wir diesen dann auf die Folgejahre aufteilen?

# Ja, genau.

Wenn wir als gemeinnütziger Verein einem gemeinnützigen Verein eine Spende (ohne Benefizveranstaltung) zukommen lasse. Welchem Bereich habe ich diese Spende zuzuordnen?

# Das wäre eine Mittelweitergabe (hingegebene Spende. Das ist eine Ausgabe des ideellen Bereichs.


Gibt es auch hier die Möglichkeit, diese Spende ertragsreduzierend dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb
zuzuordnen?

# Nein, das fehlt die Zuordnung zu den entsprechenden Erträgen.

Re: Gewinn aus Benefizveranstaltung
von: AK ()
Datum: 15.07.2019

Vielen Dank für Ihre Antwort, Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Diese kompetente Antwort von Ihnen habe ich nicht mal von einem Steuerberater erhalten.
Nochmals recht herzlichen Dank!!!!!!!