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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandsentschädigung für Plakate aufhängen
von: LuHa ()
Datum: 09.07.2019

Hallo,

bei uns im Verein (Musik) möchten wir gerne ein paar Schüler "engagieren", die für uns Plakate verteilen. Hierfür möchten wir ihnen gerne eine geringe Aufwandsentschädigung (25,-€ pro Nachmittag) auszahlen. Wie ist das zu behandeln? Ist das zulässig?

Danke und Gruß
LuHa

Re: Aufwandsentschädigung für Plakate aufhängen
von: pfeffer ()
Datum: 09.07.2019

Die Zustimmung der Eltern vorausgesetzt ist das zumindest steuerlich und sozialversicherungsrechtlich kein Problem, weil der Ehrenamtsfreibetrag genutzt werden kann.

Re: Aufwandsentschädigung für Plakate aufhängen
von: LuHa ()
Datum: 10.07.2019

Müssen wir da irgendwas anmelden/verschriftlichen oder können wir das einfach auszahlen?

Re: Aufwandsentschädigung für Plakate aufhängen
von: pfeffer ()
Datum: 10.07.2019

Beim Ehrenamtsfreibetrag gibt es keine Anmeldungen bei SV und Finanzamt.