Biergarten-Gewinn mit Verlust im gemeinn. Zweckbetrieb verrechenbar?
von: Birgit ()
Datum: 08.07.2019
Moin!
Wir sind ein gemeinnütziger Verein und betreiben neben der umfangreichen Vereinsarbeit im künstlerischen, kulturellen und politischen Bildungsbereich in den Sommermonaten einen Biergarten, den wir als Gewerbebetrieb betreiben.
Bisher war der Biergarten immer so ungefähr plus/minus Null, aber in 2018 haben wir einen so großen Gewinn erwirtschaftet, dass wir sogar Gewerbesteuer zahlen müssten.
Können wir einen Verlust im Zweckbetrieb mit dem Biergartengewinn verrechnen, um so die Gewerbesteuer zu sparen?
Grüße, Birgit