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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Aufwandsentschädigung
von: NiGoe ()
Datum: 02.07.2019

Hallo,

wir sind ein gemeinnütziger Verein (Schülerbetreuung).
Im Zeitraum 02-06/2019 hat ein Spieler des örtlichen Tischtennisvereins für unsere Schüler einmal in der Woche eine Stunde Tischtennis-AG angeboten (es gibt hierzu keine vertragliche Vereinbarung o.ä.). Diese AG-Stunde hat er unter dem Hintergrund Vereinswerbung freiwillig in seiner Freizeit erbracht und wollte dafür keine Aufwandsentschädigung o.ä. Dennoch würden wir uns gerne für sein Engagement bei ihm bedanken und ihm eine Kleinigkeit schenken.
Ist das möglich? Und wenn ja, in welchem Umfang?

Re: Aufwandsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 02.07.2019

Schenken ist nicht so optimal, weil es hier enge Grenzen gibt.
Als Vergütung kann er bis zu 2.400 Euro im Jahr (Übungsleiterfreibetrag) abgabenfrei bekommen.
Sie müssen aber klären, ob er den Freibetrag nicht schon anderweitig nutzt.