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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Jobfahrrad
von: Sven ()
Datum: 25.06.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

wir haben unseren Mitarbeitern die Möglichkeit gegeben, ein privat nutzbares Jobfahrrad zu beziehen, welche sie über ihren Lohn ab bezahlen.

Jetzt zu meiner Frage:

Wir bezahlen die monatlichen Leasinggebühren an die Jobradfirma ab. Ich buche diese zu den Lohnkosten? Wäre das Konto (2557) Sachzuwendungen und Dienstleistungen an Arbeitnehmer das richtige? Wenn ja, buche ich dahin auch Sachbezüge wie Gutscheine etc.?

Vielen Dank!

Re: Jobfahrrad
von: pfeffer ()
Datum: 25.06.2019

Die Kosten des Fahrrads einfach dem Lohn zuzuschlagen ist nicht korrekt, wenn es auch betrieblich genutzt wird. Die Kosten werden also zunächst unter Fahrzeugkosten gebucht - direkt gegen Lohn könnte man ohnhin nicht buchen. Die Gehaltsumwandlung wird getrennt gebucht.
Außerdem unterliegt die private Nutung in der Regel der Lohnsteuer (Gehaltsumwandlung).

Gutscheine sind Sachzuwendungen.

Re: Jobfahrrad
von: Sven ()
Datum: 25.06.2019

In welchen Bereich fallen die Fahrzeugkosten denn an? Ist dies wieder abhängig vom Tätigkeitsfeld? In diesem Fall wäre es der Hausmeister/Techniker, der prinzipiell in jedem Bereich arbeitet.

Bucht man die Gehaltsumwandlung in einer EÜR, wenn ja wie?

Re: Jobfahrrad
von: pfeffer ()
Datum: 25.06.2019

In welchen Bereich fallen die Fahrzeugkosten denn an? Ist dies wieder abhängig vom Tätigkeitsfeld?

# Genau. Es muss also evtl. aufgeteilt werden

Bucht man die Gehaltsumwandlung in einer EÜR, wenn ja wie?

# Gebucht wird: Gehälter gegen Verrechnete Sachbezüge.