Auswahl des Vereinzweckes
von: ManfredN ()
Datum: 18.05.2019
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
in unserem Verein gibt es Überlegungen einen dt.- ital. Chor zu gründen und unter dem Dach des Vereines laufen zu lassen.
Dabei stellt sich uns die Frage ob das „Betreiben“ eines Chores mit unserem Vereinszweck abgedeckt ist.
In unserer Satzung steht folgendes:
Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens insbesondere, aber nicht nur, zwischen Deutschen und Italienern.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen mit thematischem oder personellem Bezug zu Italien. Dies können z.B. Konzerte, Vorträge, Lesungen, Sprachvermittlung, Filmaufführungen, Theateraufführungen, Kunstausstellungen, Exkursionen, interkulturelle Begegnungen sein.
Soweit mir bekannt haben Gesangsvereine bzw. Chöre als Vereinszweck im Allgemeinen die Pos. 5 der Abgabenordnung (§ 52 Abs. 2 AO) „die Förderung von Kunst und Kultur“ ausgewählt.
ManfredN