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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Auswahl des Vereinzweckes
von: ManfredN ()
Datum: 18.05.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,
in unserem Verein gibt es Überlegungen einen dt.- ital. Chor zu gründen und unter dem Dach des Vereines laufen zu lassen.
Dabei stellt sich uns die Frage ob das „Betreiben“ eines Chores mit unserem Vereinszweck abgedeckt ist.
In unserer Satzung steht folgendes:
Der Zweck des Vereins ist die Pflege und Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens insbesondere, aber nicht nur, zwischen Deutschen und Italienern.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch öffentliche Veranstaltungen mit thematischem oder personellem Bezug zu Italien. Dies können z.B. Konzerte, Vorträge, Lesungen, Sprachvermittlung, Filmaufführungen, Theateraufführungen, Kunstausstellungen, Exkursionen, interkulturelle Begegnungen sein.
Soweit mir bekannt haben Gesangsvereine bzw. Chöre als Vereinszweck im Allgemeinen die Pos. 5 der Abgabenordnung (§ 52 Abs. 2 AO) „die Förderung von Kunst und Kultur“ ausgewählt.

ManfredN

Re: Auswahl des Vereinzweckes
von: pfeffer ()
Datum: 19.05.2019

Der Zweck Kultur würde sich besser passen. Das hängt auch davon ab, wie und wo der Chor auftritt.
Am besten mit dem Finanzamt reden, ob es da Bedenken gibt.