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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Umsatzsteuer
von: Mathes_0509 ()
Datum: 14.05.2019

Hallo,
unser Verein hat 2018 Einnahmen inklusiver Umsatzsteuer von 50.000,- € erwirtschaftet, der Gewinn aus dem wirtschalftlichen Geschäftsbetrieb betrug 3.800,- €, die Umsatzsteuerzahllast beträgt 1.041,- €.

Ich gebe für 2018 nun eine Umsatzsteuererklärung ab. Braucht es eine weitere Erklärung für die Gewerbesteuer, auch wenn der Gewinn unter 5.000,- € liegt?

Mit freundlichen Grüßen
Mathes

Re: Umsatzsteuer
von: pfeffer ()
Datum: 14.05.2019

Eigentlich nicht. Das Finanzamt wird aber eine anfordern, wenn es das für nötig hält.
Eine Steuerklärungspflicht des Vereins von sich aus gibt es in diesem Fall jedenfalls nicht.