Forum Vereinsknowhow
Steuern und Buchführung :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Körperschaftsteuer - Anlage Gem
von: Etwas Verzweifelt ()
Datum: 13.05.2019

Hallo,
unser Verein muss für 2018 eine KSt-Erklärung abgeben. Unsere Einnahmen im wirtschafltichen Geschäftsbetrieb liegen über 35.000 Euro.
Die Formulare gibts nun endlich in ELSTER.

Frage: im der KSt-Erklärung Zeile 11: "Die Körperschaft ist vollumfänglich von der KSt befreit." - Da muss ich doch ein NEIN eingeben? Oder?
Und Zeile 19: Umsatz des KJ: auch ausfüllen . oder?

In Anlage Gem:
HILFE: Zeile 11 - 16: Einnahmen incl. USt, und Ausgaben- mit oder ohne Ust?
wenn ich die Einnahmen mit USt. und Ausgaben ohne Ust eingebe, komme ich über 5.000 Euro Überschuss,
wenn ich die Einnahmen mit USt. und Ausgaben mit USt eingebe, komme ich über 5.000 Euro Überschuss,
wenn ich die Einnahmen ohne USt und Ausgaben ohne USt eingebe, komme ich unter 5.000 Euro Überschuss.
Was muss ich eingeben?
Ich bin etwas ratlos.

Liebe Grüße
Etwas Verzweifelt

Re: Körperschaftsteuer - Anlage Gem
von: pfeffer ()
Datum: 14.05.2019

Frage: im der KSt-Erklärung Zeile 11: "Die Körperschaft ist vollumfänglich von der KSt befreit." - Da muss ich doch ein NEIN eingeben? Oder?

# Wenn der Verein die 35.000-Euro-Grenzue überschritten hat, wird hier NEIN ausgewählt.
Es muss dann ja die Anlage GK ausgefüllt werden.

Und Zeile 19: Umsatz des KJ: auch ausfüllen . oder?

# Ja.


In Anlage Gem:
HILFE: Zeile 11 - 16: Einnahmen incl. USt, und Ausgaben- mit oder ohne Ust?

# Ja, da steht da auch ausdrücklich.


wenn ich die Einnahmen mit USt. und Ausgaben ohne Ust eingebe, komme ich über 5.000 Euro Überschuss,
wenn ich die Einnahmen mit USt. und Ausgaben mit USt eingebe, komme ich über 5.000 Euro Überschuss,
wenn ich die Einnahmen ohne USt und Ausgaben ohne USt eingebe, komme ich unter 5.000 Euro Überschuss.
Was muss ich eingeben?

# Bei EÜR-Rechnern gehört die USt. zu den Ausgaben.
Sie geben also die Nettoausgaben zuzüglich der Umsatzsteuer ein.
Das wird auch in der Gewinnermittlung so dargestellt. Hier ist die Vorsteuer ein eigener Ausgabenposten.