Mittelverwendung bei gemeinnützigem Verein
von: Schneider ()
Datum: 08.05.2019
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
denken Sie, dass eine Familie mit 4 Kindern von einem als gemeinnützig anerkannten Verein (Zweck u.a. Kinder- und Jugendhilfe) ein Auto, einen Wohnwagen und Campingplatzgebühren, etc. dauerhaft geliehen bekommen kann, damit mit dem Wohnwagen Urlaub mit den Kindern gemacht werden kann. Zusätzlich Fahrräder, Fahrradanhänger für die Kinder, Spielzeug für die Kinder, etc. etc.
In wie weit muss bitte die Allgemeinheit gefördert werden?
Der Verein hat als Zweck auch die Förderung von Sport. Kann der Verein z.B. eine Surf- und Tauchausrüstung, etc. kaufen und das unentgeltlich bestimmten (wenigen) Personen (die o.g. Familie, keine Vereinsmitglieder) unentgeltlich zur Verfügung stellen, oder müssen diese Sachen aufgrund der Anerkennung als gemeinnützig der "Allgemeinheit" zur Verfügung gestellt werden?
Vielen DANK für Ihre Hilfe!