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Fragen zur Vereinssteuerung, Gemeinnützigkeit und Buchführung in Vereinen 
Mittelverwendung bei nicht gemeinnnützigem Verein
von: Schneider ()
Datum: 08.05.2019

Sehr geehrter Herr Pfeffer,

welche Obliegenheiten hat eigentlich ein nicht als gemeinnützig anerkannter Verein hinsichtlich der Mittelverwendung?

Kann der Verein - solange die Mitgliederversammlung zustimmt - komplett frei darüber entscheiden, oder obliegt er bestimmten Vorgaben des Finanzamtes?

Fall 1: Der Verein hat eine Satzung wie ein gewöhnlicher gemeinnütziger Verein, die Anerkennung wurde durch das FA allerdings nicht verlängert aufgrund zu hoher Verwaltungskosten.

Fall 2: Der selbe Verein ändert seine Satzung: Gleicher Satzungszweck wie vorher, aber die ganzen weiteren Bestimmungen die für eine Anerkennung als gemeinnützig erforderlich sind werden aus der Satzung ersatzlos gestrichen.

Vielen Dank für Ihre Hilfe und dafür, dass Sie dieses wertvolle Forum betreiben - das beste Forum zum Thema Vereinsrecht und Vereinsbesteuerung!

Re: Mittelverwendung bei nicht gemeinnnützigem Verein
von: pfeffer ()
Datum: 08.05.2019

Ohne Gemeinnützigkeit hat der Verein freie Hand bei der Mittelverwendung.
Es können aber steuerliche Folgen entstehen, wenn die Zahungen als Gewinnausschüttung bewertet werden.

Re: Mittelverwendung bei nicht gemeinnnützigem Verein
von: Schneider ()
Datum: 08.05.2019

Danke für die Info. Gewinnausschüttungen könnten es wahrscheinlich nur sein, wenn die Auszahlungen an Mitglieder erfolgen, oder unter welchen Umständen könnte es als Gewinnausschüttung gelten? Was wäre bitte die Folge, wenn eine Zahlung als Gewinnausschüttung gewertet werden würde? Dankeschön!

Re: Mittelverwendung bei nicht gemeinnnützigem Verein
von: pfeffer ()
Datum: 08.05.2019

Gewinnausschüttungen lägen nur bei Mitgliedern vor. Die wären bei den Mitgliedern dann als Kapitalerträge einkommensteuerpflichtig.
Werden Gelder an Nichtmitglieder ausgeschüttet, wären sie schenkungssteuerpflichtig.