Mittelverwendung bei nicht gemeinnnützigem Verein
von: Schneider ()
Datum: 08.05.2019
Sehr geehrter Herr Pfeffer,
welche Obliegenheiten hat eigentlich ein nicht als gemeinnützig anerkannter Verein hinsichtlich der Mittelverwendung?
Kann der Verein - solange die Mitgliederversammlung zustimmt - komplett frei darüber entscheiden, oder obliegt er bestimmten Vorgaben des Finanzamtes?
Fall 1: Der Verein hat eine Satzung wie ein gewöhnlicher gemeinnütziger Verein, die Anerkennung wurde durch das FA allerdings nicht verlängert aufgrund zu hoher Verwaltungskosten.
Fall 2: Der selbe Verein ändert seine Satzung: Gleicher Satzungszweck wie vorher, aber die ganzen weiteren Bestimmungen die für eine Anerkennung als gemeinnützig erforderlich sind werden aus der Satzung ersatzlos gestrichen.
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