Re: Aufwandsentschädigung
von: pfeffer ()
Datum: 20.03.2019
Das wäre dann keine Aufwandsentschädigung, sondern eine Vergütung.
Das ist aber kein Problem. Es stellt sich nur die Frage nach den steuerlichen Folgen:
- Zweckbetrieb oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftbetrieb?
- Umsatzsteuer?