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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Mitgliederversammlung: stimmberechtigt trotz zu spät kommen?
von: Tischtennis ()
Datum: 18.03.2019

Wie verhält sich eigentlich die Stimmberechtigkeit mit einem verspäteten Erscheinen zu der Mitgliederversammlung?
Sprich die Versammlung startet um 10:00 Uhr und die Vorstandswahlen fangen gegen 11:00 Uhr an. Währenddessen treffen noch ein paar Mitglieder ein. Sind diese noch stimmberechtigt?
Dann wurde um 11:15 Uhr der 1. Vorsitzende gewählt und es trifft noch ein weiteres Mitglied ein. Wäre dieses Mitglied für die Wahlen der anderen Vorstandsposten stimmberechtigt?

Dankeschön

Re: Mitgliederversammlung: stimmberechtigt trotz zu spät kommen?
von: pfeffer ()
Datum: 18.03.2019

Auch wer zu spät kommt, ist stimmberechtigt. Es sei denn, die Satzung schließt das aus.