Beschlussfähigkeit Satzungsänderung
von: LuHa ()
Datum: 10.03.2019
Hallo,
laut unserer aktuellen Satzung gilt:
"Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Voraussetzung ist weiter, dass mindestens 50 % der Mitglieder des Vereins anwesend sind.
Wird diese Mehrheit von 50 % nicht erreicht, dann ist eine neue Mitgliederversammlung unter Beachtung der Bestimmungen dieser Satzung und unter der Kennzeichnung, dass es sich um die 2. Mitgliederversammlung über die gleichen Tagesordnungspunkte handelt, einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig ist."
Gehen wir Recht in der Annahme, dass wir in der Einladung zur MV, die die Satzung ändern soll, folgendes schreiben können?
"Laut aktuell gültiger Satzung ist für eine Satzungsänderung die Anwesenheit von 50% der Mitglieder erforderlich. Sollte diese Anwesenheit nicht gegeben sein, laden wir bereits jetzt vorsorglich zu einer zweiten Mitgliederversammlung über die gleiche Tagesordnung am selben Abend um 20 Uhr [Anm.: die eigentliche beginnt um 19:30 Uhr] am selben Ort ein. Diese ist gemäß geltender Satzung in jedem Fall beschlussfähig."
Gruß
LuHa