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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Beschlussfähigkeit Satzungsänderung
von: LuHa ()
Datum: 10.03.2019

Hallo,

laut unserer aktuellen Satzung gilt:

"Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Voraussetzung ist weiter, dass mindestens 50 % der Mitglieder des Vereins anwesend sind.
Wird diese Mehrheit von 50 % nicht erreicht, dann ist eine neue Mitgliederversammlung unter Beachtung der Bestimmungen dieser Satzung und unter der Kennzeichnung, dass es sich um die 2. Mitgliederversammlung über die gleichen Tagesordnungspunkte handelt, einzuberufen, die in jedem Fall beschlussfähig ist."

Gehen wir Recht in der Annahme, dass wir in der Einladung zur MV, die die Satzung ändern soll, folgendes schreiben können?

"Laut aktuell gültiger Satzung ist für eine Satzungsänderung die Anwesenheit von 50% der Mitglieder erforderlich. Sollte diese Anwesenheit nicht gegeben sein, laden wir bereits jetzt vorsorglich zu einer zweiten Mitgliederversammlung über die gleiche Tagesordnung am selben Abend um 20 Uhr [Anm.: die eigentliche beginnt um 19:30 Uhr] am selben Ort ein. Diese ist gemäß geltender Satzung in jedem Fall beschlussfähig."

Gruß
LuHa

Re: Beschlussfähigkeit Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 10.03.2019

Ein solche Eventualeinberufung am gleichen Tag ist nur mit ausdrücklicher Satzungsermächtigung zulässig.
Da die Satzung das so nicht regelt, ist die Eventualeinberufung vor Durchführung der ersten Versammmlung nicht zulässig.
Die zweite Versammlung muss also nach den gleichen Maßgaben einberufen werden, wie jede andere.

Re: Beschlussfähigkeit Satzungsänderung
von: LuHa ()
Datum: 10.03.2019

Schade! Dann habe ich aber noch eine Rückfrage zum Termini „mit der gleichen Tagesordnung“: Können wir die Tagesordnung an der ersten MV abhandeln bis auf die Satzungsänderung, dann unterbrechen und normal für eine zweite MV einladen, auf der es nur um die Satzungsänderung geht?

Re: Beschlussfähigkeit Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2019

Ja, die MV kann vertagt oder unterbrochen werden.
Am besten mit Beschluss der Versammlung.

Re: Beschlussfähigkeit Satzungsänderung
von: LuHa ()
Datum: 11.03.2019

Und diese unterbrochene bzw. dann neu einberufene MV wäre dann gemäß unserer Satzug in jedem Fall beschlussfähig?

Re: Beschlussfähigkeit Satzungsänderung
von: pfeffer ()
Datum: 11.03.2019

Ja, wenn die weiteren Vorgaben der Satzung erfüllt sind.
Unterbrechen heißt aber regelmäßig neu einberufen.