Satzungsänderung
von: vereiner ()
Datum: 04.03.2019
In unserem Sportverein steht die erste Satzungsänderung an.
Müssen alle Mitglieder vor der Mitgliederversammlung vorab die Änderungen bzw. die neue geänderte Satzung zugeschickt bekommen? Oder genügt es, die Mitglieder in gleicher Weise zu informieren, wie laut Satzung zu einer Mitgliederversammlung eingeladen wird: Per Aushang an der Geschäftsstelle und auf der
Homepage im Internet mit dem Hinweis, dass die Änderungen / geänderte Satzung in der Geschäftsstelle bzw. auf der Homepage eingesehen werden können.