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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzungsänderung
von: vereiner ()
Datum: 04.03.2019

In unserem Sportverein steht die erste Satzungsänderung an.
Müssen alle Mitglieder vor der Mitgliederversammlung vorab die Änderungen bzw. die neue geänderte Satzung zugeschickt bekommen? Oder genügt es, die Mitglieder in gleicher Weise zu informieren, wie laut Satzung zu einer Mitgliederversammlung eingeladen wird: Per Aushang an der Geschäftsstelle und auf der
Homepage im Internet mit dem Hinweis, dass die Änderungen / geänderte Satzung in der Geschäftsstelle bzw. auf der Homepage eingesehen werden können.

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.03.2019

Für die Form der Einladung gibt es keine besonderen Vorschriften. Es sei denn, die Satzung sieht das vor.
Es muss aber hinreichend genau angegeben werden, an welchen Punkten die Satzung geändert werden soll.

Re: Satzungsänderung
von: vereiner ()
Datum: 05.03.2019

Vielen Dank für die schnelle Antwort, Herr Pfeffer. Bezüglich der Einladung ist nun Alles klar. Eine Zusatzfrage noch wegen der Vorab-Information:
Müssen alle Mitglieder vor der Mitgliederversammlung schriftlich per Post über die beabsichtigten Satzungsänderungen informiert werden? Oder reicht es aus in der Einladung zur MV darauf hinzuweisen, dass die Änderungen detailliert sowie die geänderte Satzung in der Geschäftsstelle eingesehen werden können.
Danke für Klärung, vereiner

Re: Satzungsänderung
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 06.03.2019

Der Satzungstext muss der Einladung nicht unbedingt beigefügt werden. Es muss aber aus dem Tagesordnungspunkt eindeutig hervorgehen, welche Satzungspassagen geändert werden sollen.