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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Satzung und Gemeinnützigkeit
von: schlsebOW ()
Datum: 03.03.2019

Hallo nochmal,

weitere Fragen zur Satzungsgestaltung, dieses Mal bezüglich den Anforderungen um Gemeinnützigkeit zu erlangen. Als Hintergrund: unser Verein soll dem Betrieb einer offenen Werkstatt dienen.

1) Wir haben aus einer anderen Satzung vorläufig den unten folgenden Abs. (3) kopiert für den § Zweck und Gemeinnützigkeit. Abs. (1) und (2) beschreiben Zweck und Zweckerreichung nach der steuerlichen Mustersatzung. Abs. (3) scheint mir allerdings nicht zulässig zu sein, nachdem ich mich etwas in die Materie eingelesen habe. Mich würde die Meinung eines Fachmanns interessieren:
"(3)-Die entgeltliche Überlassung der Werkstatt oder Annahme von Auftragsarbeiten dient als Nebenzwecktätigkeit. "

2) Für die Auflösung/Liquidation: Ist es zulässig den Punkt aus der Mustersatzung zu erweitern?
"(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen des Vereins an die gemeinnützige Körperschaft XY. Sie hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden."
>>Sachvermögenswerte des Vereins (Maschinen, Werkzeug) können bei Auflösung darüber hinaus an andere gemeinnützige Körperschaften gespendet werden, deren Zweck mit den Vereinszwecken ganz oder in Teilen übereinstimmt.<<

Re: Satzung und Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 03.03.2019

"(3)-Die entgeltliche Überlassung der Werkstatt oder Annahme von Auftragsarbeiten dient als Nebenzwecktätigkeit. "

# Solche Nebenzwecke dürfen nicht Satzungszweck sein, weil sie selbst nicht begünstigt sind.


"(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das nach Abzug aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen des Vereins an die gemeinnützige Körperschaft XY. Sie hat das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden."

# Das ist nicht die gesetzliche Musterformulierung. Es gibt auch keine Not, hier abzuweichen.

>>Sachvermögenswerte des Vereins (Maschinen, Werkzeug) können bei Auflösung darüber hinaus an andere gemeinnützige Körperschaften gespendet werden, deren Zweck mit den Vereinszwecken ganz oder in Teilen übereinstimmt.<<

# Das ist über die genannte Musterformulierung möglich:

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft

1. an – den – die – das – ... (Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft), – der – die – das – es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

oder

2. an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für ... (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks, z. B. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 der Abgabenordnung wegen ... bedürftig sind, Unterhaltung des Gotteshauses

Re: Satzung und Gemeinnützigkeit
von: schlsebOW ()
Datum: 03.03.2019

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Punkt 1 dachte ich mir schon so.

Punkt 2 - Wenn die Variante gewählt wird in welcher der Zweck definiert ist, muss dann trotzdem das ganze Vermögen, einschließlich der Sachwerte an eine ausgewählte Körperschaft gehen oder ist hier dann auch eine Aufteilung möglich bei identischen Zwecken? Uns geht es darum, dass Maschinen nicht unbedingt verkauft werden müssen, wenn sie nicht als Paket von der begünstigten Körperschaft übernommen werden (können).

Re: Satzung und Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 04.03.2019

Punkt 2 - Wenn die Variante gewählt wird in welcher der Zweck definiert ist, muss dann trotzdem das ganze Vermögen, einschließlich der Sachwerte an eine ausgewählte Körperschaft gehen oder ist hier dann auch eine Aufteilung möglich bei identischen Zwecken?

# Es können hier auch verschiedene Zwecke angegeben werden.

Uns geht es darum, dass Maschinen nicht unbedingt verkauft werden müssen, wenn sie nicht als Paket von der begünstigten Körperschaft übernommen werden (können).

# Es gäbe auch noch die Möglichkeit einer teilweisen Mittelweitergabe im Vorfeld der Auflösung des Vereins.
Dabei darf aber nur weniger als die Hälfte des Vermögens weitergegeben werden.