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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Text zur Datenschutzerklärung und Frage dazu
von: Daggi ()
Datum: 26.02.2019

Ich möchte folgende Erklärung von meinen Mitgliedern unterschreiben lassen und dabei ist mir ein Widerspruch aufgefallen: Wenn diese Genehmigung widerrufen wird vom Mitglied, kann ich dessen Daten nicht verarbeiten, was eine Mitgliedschaft dann ausschließt. Also: wer die Daten nicht verarbeitet haben möchte, muss austreten. Ist das so richtig?
Ich habe mir in Internet etliche Muster angeschaut und der Wortlaut ist immer so.

"Einwilligung zur Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung

Ich bin damit einverstanden, dass der Moreno Keiko Shotokan Ryu Magdeburg e. V. meine Personalien und Bankdaten erhebt, speichert, nutzt. Die Daten werden ausschließlich dazu verwendet, mich in allen Angelegenheiten, die dem Satzungszweck dienen, optimal und umfassend zu informieren, zu beraten und zu betreuen. Sie dienen der Mitgliederverwaltung, der Beitragserhebung und der Bestandmeldung an den Dachverband DKV und an den Landessportbund LSB, in denen der MKSR e. V. Mitglied ist.

Die vorliegende Einwilligungserklärung ist freiwillig. Ich kann sie jederzeit widerrufen.

Folgende Daten werden zur Mitgliederverwaltung genutzt:

Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummern, E-Mail-Adresse, Bankverbindung.

Änderungen meiner persönlichen Daten werde ich unverzüglich dem Vorstand mitteilen.

Das Merkblatt zur Datenschutzerklärung habe ich erhalten." Text Ende

Danke. Daggi

Re: Text zur Datenschutzerklärung und Frage dazu
von: pfeffer ()
Datum: 26.02.2019

Wenn diese Genehmigung widerrufen wird vom Mitglied, kann ich dessen Daten nicht verarbeiten, was eine Mitgliedschaft dann ausschließt. Also: wer die Daten nicht verarbeitet haben möchte, muss austreten. Ist das so richtig?

# Es gibt auch ohne Einwilligung eine rechtliche Erlaubnis. Die ergibt sich aus der Mitgliedschaft.
Insofern ist es in der Tat so, dass austreten müsste, wer seine Daten nicht verarbeitet haben will.

Was in dem Muster noch fehlt ist, ist der Hinweis auf das Auskunfts- und Löschungsrecht und die Verpflichtung, Änderungen mitzuteilen.