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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Auflösung Verein Vereinsvermögen Satzung
von: LuHa ()
Datum: 25.02.2019

Lieber Herr Pfeffer,

wir würden gerne unsere 30 Jahre alte Satzung ändern - aus einem anderen Verein weiß ich, dass damals die Regelungen dazu, wohin das Vereinsvermögen fließen soll, andere waren. Ich kann aber leider nicht einschätzen, ob die damals getroffene Regelungen auch heutigen Anforderungen entspricht. Dort steht nun:

"Im Fall der Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen der Stadt xxx zwecks Verwendung für die Förderung des öffentlichen Musiklebens zuzuwenden."

Kann das so bleiben?

Re: Auflösung Verein Vereinsvermögen Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 25.02.2019

Das ist zwar nicht ganz wörtlich die Musterformulierung, entspricht aber eigentlich den Anforderungen.

Re: Auflösung Verein Vereinsvermögen Satzung
von: LuHa ()
Datum: 26.02.2019

Können Sie mir die Musterformulierung nennen?

Re: Auflösung Verein Vereinsvermögen Satzung
von: pfeffer ()
Datum: 26.02.2019

Sie lautet (Anhang 1 zu § 60 AO):

Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft

1. an – den – die – das – ... (Bezeichnung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft), – der – die – das – es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

oder

2. an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für ... (Angabe eines bestimmten gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks, z. B. Förderung von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung, der Unterstützung von Personen, die im Sinne von § 53 der Abgabenordnung wegen ... bedürftig sind, Unterhaltung des Gotteshauses in ...).