Anfrage
von: boernie53 ()
Datum: 23.02.2019
Hallo,
kann ein Vereinsvorstandsvorsitzender den gleichen Posten zusätzlich in Nachbarverein ausüben. Wenn ja, wie verhält es sich mit "Bezahlung"? ´Kommt dort die Aufwandspauschale zum Tragen, oder wird das als "Excterner Verwalter" abgerechnet?
Danke für eine Antwort
boernie53