Re: Auflösung
von: pfeffer ()
Datum: 07.01.2019
Mit "aufheben" ist vermutlich die Auflösung des Vereins gemeint. Rückwirkend geht das grundsätzlich nicht.
Ist die Liquidation des Vereins beschlossen und eingetragen, ist er noch nicht aufgelöst und kann noch Versammlungen abhalten und Beschlüsse fassen.