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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Auflösung
von: Bernhard Kopp ()
Datum: 07.01.2019

Kann ich den Verein rückwirkend in einer aMV zum 31.12.2018 aufheben? Kann ich nach der Aufhebung noch eine ordentliche MV durchführen, um eine Entlastung des Vorstandes und des Kassiers für das GJ 2018 zu erhalten.

Re: Auflösung
von: pfeffer ()
Datum: 07.01.2019

Mit "aufheben" ist vermutlich die Auflösung des Vereins gemeint. Rückwirkend geht das grundsätzlich nicht.
Ist die Liquidation des Vereins beschlossen und eingetragen, ist er noch nicht aufgelöst und kann noch Versammlungen abhalten und Beschlüsse fassen.