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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
haftbare Pflichtberletzung des Vorstandes
von: kfb ()
Datum: 05.01.2019

Der Vorstand hat gegen den Beschluss einer Mitgliederversammlung
Schränke für das Vereinsheim gekauftT
1. führt diese Pflichtverletzung zur privaten Haftung des Vorstandes Gemäß §26
2. Kann diese Pflichtverletzung durch neuen Mitgliederbeschluss 2 Jahre später geheilt werden,
wenn der 2. jahre alte Beschluss aufgehoben wird

Vielen Dank für Ihre Antworten
LG kfb

Re: haftbare Pflichtberletzung des Vorstandes
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2019

1. führt diese Pflichtverletzung zur privaten Haftung des Vorstandes Gemäß §26

# Ja, der Vereien kann Schadenersatz verlangen, wenn der Vorstand gegen MV-Beschlüsse verstoßen hat - vorausgesetzt die Satzung regelt die Befugnisse des Vorstands nicht anderslautend.

2. Kann diese Pflichtverletzung durch neuen Mitgliederbeschluss 2 Jahre später geheilt werden,
wenn der 2. jahre alte Beschluss aufgehoben wird

# Ja, die Mitgliederversammlung kann auf die Ansprüche natürlich verzichten.

Re: haftbare Pflichtberletzung des Vorstandes
von: kfb ()
Datum: 06.01.2019

pfeffer schrieb:
-------------------------------------------------------
> 1. führt diese Pflichtverletzung zur privaten
> Haftung des Vorstandes Gemäß §26
>
> # Ja, der Vereien kann Schadenersatz verlangen,
> wenn der Vorstand gegen MV-Beschlüsse verstoßen
> hat - vorausgesetzt die Satzung regelt die
> Befugnisse des Vorstands nicht anderslautend.
>
> 2. Kann diese Pflichtverletzung durch neuen
> Mitgliederbeschluss 2 Jahre später geheilt
> werden,
> wenn der 2. jahre alte Beschluss aufgehoben wird
>
> # Ja, die Mitgliederversammlung kann auf die
> Ansprüche natürlich verzichten.

Vielen Dank für die Antwort:-)