Re: haftbare Pflichtberletzung des Vorstandes
von: pfeffer ()
Datum: 06.01.2019
1. führt diese Pflichtverletzung zur privaten Haftung des Vorstandes Gemäß §26
# Ja, der Vereien kann Schadenersatz verlangen, wenn der Vorstand gegen MV-Beschlüsse verstoßen hat - vorausgesetzt die Satzung regelt die Befugnisse des Vorstands nicht anderslautend.
2. Kann diese Pflichtverletzung durch neuen Mitgliederbeschluss 2 Jahre später geheilt werden,
wenn der 2. jahre alte Beschluss aufgehoben wird
# Ja, die Mitgliederversammlung kann auf die Ansprüche natürlich verzichten.