Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Korrektur des Protokoll erfolgt nicht
von: Sven Stanzel ()
Datum: 28.12.2018

Liebe Forum-Gemeinde,

folgende Umstände bestehen als Problem:
Vor einigen Monaten habe ich per Mail angekündigt, als 2.Vorstand zurücktreten zu wollen (unterminiert). Da die Satzung 2 Vorstände vorsieht, habe ich auch immer wieder zur Erklärung gegeben, dass der Rücktritt erst dann erfolgen soll, wenn ein anderer 2. Vorstand zur Wahl steht (also ein ordentlicher Rücktritt). Nun hat es der Protokollführer bei der letzten Mitgliederversammlung als "Rücktritt vom Rücktritt" im Protokoll formuliert. Dies kann nicht korrekt sein, denn die Rücktrittsabsicht besteht nach wie vor. Der neue 2. Vorstand, der sich hätte an diesem Tag zur Wahl stellen können, war verhindert. Nach meinen Erkundigungen geht ein Rücktritt vom Rücktritt ohnehin nicht und würde ohnehin eine terminierte Rücktrittserklärung voraussetzen. Nachdem der Protokollführer das fertige Protokoll per Mail an alle Mitglieder weiterleitete, habe ich ihn um Korrektur gebeten: Nun soll er die Absicht des ordentlichen Rücktritts zum nächstmöglichen Termin, also bei der nächsten Mitgliederversammlung anstelle den "Rücktritt vom Rücktritt" einfügen. Dieser weigert sich aber nun und will dies bei der nächsten Versammlung zur Abstimmung stellen.
Der Verein hat inzwischen Fördergelder beantragt und erhalten.
Meine Befürchtungen liegen in der Schadenersatzpflicht meiner Person, sollte hier interpretiert werden, dass ich außerordentlich zurückgetreten sei und durch die Unmöglichkeit des Rücktritts vom Rücktritt die Funktionsfähigkeit des Vereins nicht bestünde.
Wie kann ich nun durchsetzen, dass der Protokollführer schnellstmöglich meinem Widerspruch entspricht und das Protokoll korrekterweise ändert? Ich selbst hatte ihm eine Frist bis zum 31.12. gesetzt, er hat sich hingegen in den Urlaub verabschiedet.

Euch noch einen guten Rutsch!

Re: Korrektur des Protokoll erfolgt nicht
von: pfeffer ()
Datum: 29.12.2018

Die Frage ist natürlich, wie die Rücktritterklärung genau formuliert war.
Grundsätzlich ist ein terminierter Rücktritt möglich. Problematisch ist aber, ihn auf einen unbestimmten Zeitpunkt zu legen.
Wenn die Frage bei der nächsten Versammlung zur Abstimmung gestellt werden soll, ist das Problem ohnehin vom Tisch, weil die MV den Vorstand jederzeit abberufen kann (wenn die Satzung das nicht einschränkt). Die Versammlung kann ja nicht über Ihren Rücktritt abstimmen, sondern nur über Ihre Abberufung.
Schadenersatzforderungen können Sie durch eine Klarstellung ausschließen. Es kann ja nicht sein, dass der Verein einen Rücktritt unterstellt, der aus Ihrer Sicht nicht stattgefunden hat und daraus Schadenersatzforderungen ableitet. Sie haben zwar einen Anspruch, das Protokoll zu ändern, aber das durchzusetzen, kann aufwändig sein.
Einfacher ist ein nachweisbar (Einschreiben o.ä.) zugestelltes Schreiben an den Verein, aus dem verhorgeht, dass Sie keinen vorzeitigen Rücktritt beachsichtigen.