Forum Vereinsknowhow
Vereinsrecht und -organisation :  Forum Vereinsknowhow Startseite

Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Aufnahme Mitglieder
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 19.12.2018

Hallo,

was passiert, wenn ein Vereinsvorstand (der lt. Satzung über die Aufnahme entscheidet), die Aufnahmeanträge nicht beantwortet bzw. die Beantragenden zu überreden versucht, davon zurückzutreten. Kann eine Aufnahme grundsätzlich verweigert werden? Welche "Bearbeitungsfristen" für Aufnahmeanträge wären denn angemesen?

Falls das Vorgehen des Vorstandes nicht rechtens ist: was kann man unternehmen?

Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein, der öffentlich gefördert ist.

Danke und viele Grüße

Re: Aufnahme Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 19.12.2018

Da es grundsätzlich keine Aufnahmepflicht gibt, kann der Vorstand die Aufnahme ohne Begründung verweigern. Es sei denn, die Satzung regelt hierzu etwas anderes.
Nichtmitglieder können keine Ansprüche geltend machen.
Die Mitgliederversammlung kann dem Vorstand aber entsprechende Anweisungen geben, wenn die Satzung das nicht allein in seine Zuständigkeit legt. Weigert er sich, wird in der Regel die Abberufung das Mittel der Wahl sein.

Re: Aufnahme Mitglieder
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 20.12.2018

Danke für die Antwort, ich muss aber noch mal nachfragen:

Der Vorstand kann grundsätzlich die Aufnahme von (jedweden) neuen Mitgliedern verweigern, also sozusagen den Verein als geschlossenen Gesellschaft führen? Und er muss nicht mal auf die Aufnahmeanträge reagieren?

Ich wundere mich darüber ein bischen, wie kann so ein Verein denn dann gemeinnützig sein?


Danke und viele Grüße

Re: Aufnahme Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 20.12.2018

Der Vorstand kann grundsätzlich die Aufnahme von (jedweden) neuen Mitgliedern verweigern, also sozusagen den Verein als geschlossenen Gesellschaft führen?
# Ja, das ist grundsätzlich kein Problem.

Und er muss nicht mal auf die Aufnahmeanträge reagieren?
# Nein.

Ich wundere mich darüber ein bischen, wie kann so ein Verein denn dann gemeinnützig sein?
# Das Gemeinnützigkeitsrecht verlangt, dass der Verein nicht grundsätzlich abgeschlossen oder auf Dauer nur sehr klein sein darf. Die Ablehnung der Beitrittsanträge erfolgt aber immer im Einzelfall, also nicht grundsätzlich. Deswegen gibt es da praktisch keinen Ansatzpunkt für das Finanzamt.

Re: Aufnahme Mitglieder
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 20.12.2018

aber der Verein besteht seit Jahren aus 5 Mitgliedern...

Re: Aufnahme Mitglieder
von: pfeffer ()
Datum: 20.12.2018

Ich kann da nur auf das oben gesagt verweisen.
5 Mitglieder reichen für die Fortführung vereinsrechtlich aus.
Der Gesetzgeber denkt sich das ohnehin so, dass jeder, dem das nicht passt, ja einen eigenen Verein gründen kann.

Re: Aufnahme Mitglieder
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 20.12.2018

Danke