Aufnahme Mitglieder
von: jolanda wilhelm ()
Datum: 19.12.2018
Hallo,
was passiert, wenn ein Vereinsvorstand (der lt. Satzung über die Aufnahme entscheidet), die Aufnahmeanträge nicht beantwortet bzw. die Beantragenden zu überreden versucht, davon zurückzutreten. Kann eine Aufnahme grundsätzlich verweigert werden? Welche "Bearbeitungsfristen" für Aufnahmeanträge wären denn angemesen?
Falls das Vorgehen des Vorstandes nicht rechtens ist: was kann man unternehmen?
Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein, der öffentlich gefördert ist.
Danke und viele Grüße