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Rechtliche und organisatorische Fragen des Vereinslebens 
Bestehender e.V. Gemeinnützigkeit
von: Ralf ()
Datum: 06.12.2018

Hallo,

wie kann ein seit Jahren bestehender e.V., der noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat, die Gemeinnützigkeit beantragen.

Bisher gab es nur Einnahmen aus den Beiträgen und zuletzt ca. €1000.00 aus dem Getränke Verkauf. Dazu kamen noch ca. 200 € aus einer Spardose in die die Mitglieder den einen oder anderen Euro werden.

Re: Bestehender e.V. Gemeinnützigkeit
von: pfeffer ()
Datum: 07.12.2018

Genauso wie ein neugegründeter Verein: Er beantragt beim Finanzamt mit Satzungsprüfung die Gemeinnützigkeit.

Re: Bestehender e.V. Gemeinnützigkeit
von: Ralf ()
Datum: 08.12.2018

Also einfach eine Steuererklärung inkl. Satzung einreichen und dann bekommt man einen Bescheid?

Re: Bestehender e.V. Gemeinnützigkeit
von: Wolfgang Pfeffer ()
Datum: 08.12.2018

Eine Steuerklärung wäre gar nicht erforderlich. Aber natürlich kann das gleich zusammengefasst werden. Dann würde die Gemeinnützigkeit nicht nur im Rahmen der "Prüfung der satzungsmäßigen Voraussetzungen" gewährt, sondern im Veranlagungsverfahren.